Sie haben als Privatperson, Unternehmen, oder als Vertretung der öffentlichen Hand juristische Herausforderungen zu lösen. Wir beraten Sie in Fragen des Staatsrechts und Verwaltungsrechts, insbesondere des Gemeinderechts, und der Zusammenarbeit zwischen Gemeinwesen und Privaten.

Zudem vertreten wir Sie in allen öffentlich-rechtlichen Verfahren vor Behörden der Gemeinden, Kantone und des Bundes, einschliesslich der kantonalen Verwaltungs- und Sozialversicherungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts.

Unsere Kompetenzen auf einen Blick:

  • Ausländerfragen, Aufenthaltsbewilligungen und Arbeitsbewilligungen
  • Gemeinderecht sowie Organisations- und Verfassungsrecht des Bundes wie auch der Kantone
  • Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und Privaten
  • Bau-, Raumplanung- und Umweltschutzrecht (Altlasten, Baubewilligung
  • Bauverfahren, Enteignung, Lärmimmissionen und Luftimmissionen, Mobilfunkantennen)
  • Wirtschaftverwaltungsrecht (Exportrisikogarantien, Güterkontrollfragen und Embargofragen, Sanktionen, Investitionsrecht und Investitionsbeihilfen Subventionsrecht)
  • Vertretung und Beratung vor allen Behörden, Instanzen und Gerichten