Sie vertreten ein kleineres Familienunternehmen, eine kotierte Aktiengesellschaft, einen Verein oder eine Stiftung. Wir beantworten Ihnen sämtliche gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen und beraten Sie insbesondere auch in der Regelung der Unternehmensnachfolge.

Wir gründen für Sie Firmen, oder unterstützen Sie laufend bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Corporate Governance & Compliance). Sie profitieren dabei von unserer Expertise bei der Gestaltung und Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Teilhabern – u.a. bei Aktionärbindungsverträgen, Arbeitsverträgen, Finanzierungsverträgen.
Auch das Etablieren von effizienten Führungs- und Kontrollstrukturen ist bei uns in sicheren Händen.

In handelsrechtlichen Themen unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Transaktionen im In- und Ausland und in der Erarbeitung der entsprechenden vertraglichen Grundlagen. Dazu zählen Beratungsaufgaben in kauf-, auftrags- und werkvertraglichen Fragestellungen ebenso wie die Ausarbeitung und Verhandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Vertriebs-, Agentur-, Joint- Venture- und Franchiseverträgen.

Unsere Kompetenzen auf einen Blick:

  • Agenturverträge
  • Aktionärbindungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Auftragsrecht
  • Corporate Governance und Compliance
  • Distributionsverträge
  • Factoring
  • Franchisingverträge
  • Generalversammlungen
  • Gesellschaftsverwaltungen
  • Joint Venture-Verträge
  • Kapitalherabsetzung und -erhöhung
  • Kooperationsverträge
  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
  • Unternehmensgründungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensvertragsrecht
  • Verantwortlichkeit der Organe